Weiterbildung Sicherheitskonzept gemäß § 43 MVStättVO erstellen
Sicherheitskonzepte sind ein wesentlicher Bestandteil der Veranstaltungsplanung und dienen dazu, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken zu bewerten sowie geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden festzulegen. Bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten obliegt die Erstellung des Sicherheitskonzeptes grundsätzlich dem Betreiber der Versammlungsstätte. Der jeweilige Veranstalter ist dabei für die veranstaltungsbezogenen Zuarbeiten und Informationen verantwortlich. Nur durch das Zusammenspiel aller Beteiligten kann ein schlüssiges und auf die jeweilige Veranstaltung abgestimmtes Sicherheitskonzept entstehen.
Im Seminar werden die wesentlichen Grundlagen für die Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten vermittelt. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht Maßnahmen zur Kriminalitäts- oder Terrorabwehr, sondern die Betrachtung typischer Gefahren- und Schadensszenarien, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen auftreten können. Hierzu gehören beispielsweise Unfälle, Brandentwicklungen, Unwetter, ein Massenanfall von Verletzten (MANV), Überfüllung oder Massenpanik.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung. Die Musterversammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz dient hierbei als fachliche Grundlage und Orientierung. Maßgeblich für die konkrete Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sind jedoch die jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer, soweit diese in Kraft sind.
Für Veranstaltungen außerhalb gewidmeter Versammlungsstätten wird zudem die unterschiedliche rechtliche Grundlage betrachtet. Hier erfolgt die sicherheitsrechtliche Betrachtung im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens grundsätzlich nicht auf Grundlage des Baurechts, sondern des Ordnungsrechts.
Fakten
- Zeitraum
- Berlin: 05.11.2026 - 06.11.2026 / 2 Tage
- Kosten
- 720,00€ (USt. befreit) (Berlin, Kurs 070707)
- Unterricht
- PräsenzOnline
- Förderung
- Bildungsurlaub Weiterbildungsbonus Hamburg QualiScheck Rheinland-Pfalz Bildungsscheck NRW
- Abschluss
- Sie erhalten ein Zertifikat des Bildungsträgers.
Im Seminar werden insbesondere folgende Inhalte gem. MVStättVO (Juli 2014) Abschnitt 4 Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften vermittelt:
- § 38 Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
- § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
- § 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe
- § 41 Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst
- § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne
- § 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
Das Seminar kann als Präsenzkurs und /oder Online-Kurs gebucht werden.
Präsenz: Wenn Sie sich für den Präsenzkurs entschieden haben, dann sind Sie für die Schulung bei uns vor Ort.
Online: Der Unterricht findet in unserem „virtuellen Klassenraum“ statt. Sie bekommen von uns einen Zugang zu unserer Lernplattform und können bequem von zu Hause dem Klassenraum beitreten und per Ton, Chat und Video mit unseren Dozent/innen und weiteren Teilnehmer/innen kommunizieren.
Für die Teilnahme an der Online-Schulung sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich.
Das Seminar richtet sich an Betreiber von Versammlungsstätten und Gebäuden mit zeitlich begrenzten Veranstaltungen, einschließlich Unternehmen. Darüber hinaus richtet sich das Seminar an Veranstalter, Dienstleister und Vertreter verschiedener Behörden, wie Bürgermeister/innen, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner in den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.
Für den Besuch des Seminars bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen.
Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten bzw. Prämien einzelner Bundesländer. Wir beraten Sie gern.
Interesse?
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