Weiterbildung Meister/in für Veranstaltungstechnik (IHK)

Bereits seit 1997 besteht die Möglichkeit, sich zum/zur Meister/in für Veranstaltungstechnik (IHK) zu qualifizieren. Der Lehrgang ist bundeseinheitlich, staatlich anerkannt.

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der/die geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Art und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen für verschiedene Veranstaltungsformen tätig zu sein.

Der/die Meister/in für Veranstaltungstechnik ist mehr als nur eine berufliche Weiterbildung, er ist der Schlüssel zu einer Karriere, die Kreativität, technische Kompetenz und Organisationsgeschick vereint.

Dieser Lehrgang stattet Sie nicht nur mit den erforderlichen Fähigkeiten aus, um Veranstaltungen auf höchstem Niveau zu gestalten, sondern eröffnet auch eine Vielzahl von Karrieremöglichkeiten in einer aufregenden und vielfältigen Branche.

Fakten

Zeitraum
Berlin: 13.01.2025 - 17.03.2026 / 102 Tage
Kosten
7990,00€ (USt. befreit) (Berlin, Kurs 090105)
Unterricht
PräsenzOnline
Förderung
Aufstiegs-BAföG Weiterbildungsstipendium
Abschluss
Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik (IHK)
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Die Fortbildung ist in drei Hauptmodule unterteilt, welche sich über mehrere Monate erstrecken und jeweils mit einer Prüfung durch die IHK abschließen.
Um eine berufsbegleitende Fortbildung zu ermöglichen, wird der Lehrgang in Blöcken (ca. 1 Woche Unterricht pro Monat) stattfinden.

Teil I – „Veranstaltungsprozesse“

  • Konzeption und Planung veranstaltungstechnischer Prozesse
  • Technische Leitung und Umsetzung veranstaltungstechnischer Projekte

Teil II – „Betriebliches Management“

  • Betriebsorganisation
  • Personalorganisation
  • Personalführung

Teil III – Veranstaltungsprojekt

  • Vorbereitung des Veranstaltungsprojektes

Der Lehrgang kann als Präsenzkurs oder/und Online-Kurs gebucht werden.

Präsenz: Wenn Sie sich für den Präsenzkurs entschieden haben, dann sind Sie für den Blockunterricht bei uns vor Ort. Sie haben aber auch die Möglichkeit am Online-Kurs teilzunehmen, wenn es Ihnen zeitlich mal nicht möglich ist, die Schulungsstätte aufzusuchen.

Online: Der Unterricht findet in unserem „virtuellen Klassenraum“ statt. Sie bekommen von uns einen Zugang für unsere Lernplattform und können bequem von zu Hause den Klassenraum beitreten und per Ton, Chat und Video mit unseren Dozent/innen und weiteren Teilnehmer/innen kommunizieren. Für die Teilnahme am Online-Unterricht sind bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich.

Unsere Online-Sessions werden täglich aufgezeichnet und können zu einem späteren Zeitpunkt zeit- und ortsunabhängig abgerufen werden.
Des Weiteren stehen Ihnen auf unserer eigenen webbasierten Lernplattform zusätzliche Unterlagen sowie Fragenkataloge zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, einzelne Module regelmäßig zu wiederholen, um Ihr Wissen zu festigen.

Der Lehrgang richtet sich an Personen, die in der Veranstaltungstechnikbranche eine führende Position anstreben und die erforderlichen Qualifikationen erlangen möchten. Die Zielgruppe für diesen Lehrgang umfasst in der Regel: Techniker/innen in der Veranstaltungs- und Medienbranche, Personen mit dem Ziel der beruflichen Weiterentwicklung oder Absolventen verwandter Studiengänge.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung § 5 geregelt.

Zur Prüfung ist zugelassen, wer:

  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Meisters/in für Veranstaltungstechnik nach § 1 Absatz 3 und 4 aufweisen. Im Fall der Zulassung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 soll zusätzlich nachgewiesen werden, dass die zu prüfende Person Tätigkeiten ausgeübt hat, die für die berufliche Handlungsfähigkeit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik notwendig ist.

Abweichend von Absatz 1 Satz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind.

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes oder des § 42c der Handwerksordnung erfüllt (siehe Vorrausetzungen).

  1. Nach der Zulassung zur Prüfung können die Prüfungsteile „Veranstaltungsprozesse“ und „Betriebliches Management“ abgelegt werden. Der Teilnehmer muss vor Antritt des letzten Prüfungsteil seine berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AEVO)* nachweisen (§ 3 VTMFPrV).
  2. Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von fünf Jahren zu Beginn des ersten Prüfungsbestandteils abgelegt werden.

* Wir bieten jedes Jahr im Oktober den AEVO  für unsere Meisterteilnehmer/innen an.

Prüfungstermine (Berlin)

Teil I – „Veranstaltungsprozesse“ am 08. und 09.10.2025
Teil II – „Betriebliches Management“ am 10.04.2026
Teil III – „Veranstaltungsprojekt“ Beginn März 2025 (Anmeldeschluss 31.01.2026)

Eine Förderung ist über das Aufstiegs-BAföG sowie das Weiterbildungsstipendium möglich.

Es gibt weitere Fördermöglichkeiten bzw. Prämien einzelner Bundesländer, wie die Meisterprämie bzw. den Meisterbonus. Es können je nach Bundesland bis 4000,00€ bei erfolgreich absolvierter Prüfung ausgezahlt werden. Ausschlaggebend für die Art und Weise der Förderung ist Ihr gemeldeter Wohnort.

Meisterprämie/Meisterbonus bei bestandener Abschlussprüfung:

In weiteren Bundesländern gibt es keine Meisterprämie/Meisterbonus für den genannten Abschluss.

Personen, die keine Förderung in Anspruch nehmen können/wollen bieten wir eine zinsfreie Ratenzahlung an.

Interesse?

Bei Interesse an dieser Aus- oder Weiterbildung, können Sie uns hier eine unverbindliche Anfrage schicken.