Fördermöglichkeiten
Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten für unsere Bildungsangebote zur Verfügung. Als staatlich anerkannter Bildungsträger erfüllen wir die erforderlichen Kriterien, damit Sie als Teilnehmer von verschiedenen Förderungen profitieren können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl verschiedener Fördermöglichkeiten.
Das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) richtet sich an Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie den Meister/in für Veranstaltungstechnik (IHK) absolvieren möchten. Es werden Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für den Lebensunterhalt gewährt.
Was wird bezuschusst/erstattet?
- Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren bei 50 Prozent. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
- Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50 Prozent.
- Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung können Prüfungsprämien gewährt werden. Die genauen Konditionen und Beträge können je nach Bundesland und persönlichen Umständen variieren.
Weitere Infos unter: Aufstiegs-BAföG
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an begabte junge Menschen unter 25 Jahren, die eine berufliche Weiterbildung anstreben. Es umfasst finanzielle Unterstützung für Kursgebühren sowie ein Budget für Bücher, Arbeitsmaterialien und Reisekosten.
Das Weiterbildungsstipendium gewährt eine finanzielle Unterstützung von bis zu 8700 Euro über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren. Empfänger/innen des Stipendiums können diese Mittel nutzen, um die Kosten für Weiterbildungen oder ein berufsbegleitendes Studium zu decken. Bei jeder Förderung müssen die Begünstigten einen Eigenanteil von 10 Prozent tragen. Zusätzlich besteht im ersten Jahr die Möglichkeit, zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme einen IT-Bonus in Höhe von 250 Euro für den Kauf eines Computers zu beantragen.
Voraussetzungen für Bewerber/innen:
- Ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
- Die Berufsabschlussprüfung muss mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser abgeschlossen worden sein.
- Alternativ können Bewerber/innen auch zugelassen werden, wenn sie den 1. bis 3. Platz in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb belegt haben oder wenn sie einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder ihrer Berufsschule vorlegen können.
Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Unter Berücksichtigung von Freiwilligendiensten, Elternzeit und anderen Umständen kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.
Weitere Infos unter: Weiterbildungsstipendium
Viele unserer Weiterbildungsmaßnahmen sind AZAV-zertifiziert und somit durch den Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent förderbar.
Dieser Gutschein dient dazu, die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung zu übernehmen. Der Bildungsgutschein ermöglicht es Arbeitsuchenden oder Beschäftigten, eine qualifizierte Weiterbildung zu absolvieren, die ihre Beschäftigungschancen verbessert oder sie auf einen neuen Beruf vorbereitet. Arbeitsuchende erhalten einen Bildungsgutschein in der Regel nach einer eingehenden Beratung und Prüfung ihrer individuellen beruflichen Situation durch die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Dabei wird festgestellt, ob eine Weiterbildung oder Umschulung zur beruflichen Eingliederung oder zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen sinnvoll und notwendig ist.
Was wird bezuschusst/erstattet?
- Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
- Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung
Weitere Infos unter: Bildungsgutschein
Das Programm fördert die berufliche Weiterbildung von geringqualifizierten Beschäftigten und älteren Arbeitnehmern in Unternehmen. Die Förderung kann Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten oder Lohnkostenzuschüsse für die Freistellung während der Weiterbildung umfassen. Es soll dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu erhalten.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei auf der Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Arbeitgeber bis zu 100 Prozent der Gehaltskosten.
Weitere Infos unter: Qualifizierungschancengesetz
Bildungsurlaub, auch bekannt als Bildungsfreistellung oder Bildungsteilzeit, ist ein gesetzlich verankertes Recht in einigen Bundesländern Deutschlands, das es Arbeitnehmern ermöglicht, sich für eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Jahr von der Arbeit freizunehmen, um an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Das Ziel des Bildungsurlaubs ist es, die berufliche und persönliche Weiterbildung der Arbeitnehmer zu fördern und zu unterstützen. Ein Großteil der Arbeitnehmer/innen in 14 der 16 Bundesländer haben Anspruch darauf (Ausnahme: Bayern & Sachsen).
Weitere Infos unter: Bildungsurlaub
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) ein Programm ins Leben gerufen, das einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu Bildungsleistungen für Solo-Selbstständige in ganz Deutschland ermöglicht. Dieses Programm richtet sich speziell an Solo-Selbstständige, die höchstens ein Vollzeitäquivalent an Beschäftigten haben. Im Rahmen dieses Programms werden berufliche Qualifizierungen und Weiterbildungsmaßnahmen von Solo-Selbstständigen unterstützt, um ihre berufliche Existenz zu sichern und/oder die Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells zu stärken.
Voraussetzungen für Solo-Selbstständigen:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- Haupterwerb
- Maximal ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten
- Bestandsdauer von mindestens zwei Jahren am Markt
- De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren nicht höher als 200.000 Euro
- Kein Qualifizierungsscheck im Rahmen von “KOMPASS“ innerhalb der letzten zwölf Monate
Je nach Maßnahme und Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich und der Zuschuss beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben (ESF Plus- und Bundesmittel) und maximal EUR 4.500 Euro. Der Zugang zur Förderung erfolgt über die bundesweit verteilten Anlaufstellen, an die Sie sich für ein Erstberatungsgespräch wenden können.
Weitere Infos unter: KOMPASS
Der Weiterbildungbonus Hamburg ist ein Förderprogramm, das Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungen gewährt. Arbeitnehmer/innen können bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 700 Euro pro Jahr, erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die berufliche Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit der Hamburger Bevölkerung zu stärken.
Voraussetzungen für Bewerber/innen:
- Personen, die Ihren Wohnsitz und/oder Beschäftigung in Hamburg haben.
- In einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig sind, die mindestens 15 Wochenstunden umfasst.
- Bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten.
Zusätzlich werden folgende Personengruppen gefördert:
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten, können mit bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten unterstützt werden.
- Eine Förderanfrage kann auch gestellt werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) besteht.
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk können mit bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten (maximal 1.000 Euro) gefördert werden.
Weiete Infos unetr: Bildungsbonus Hamburg
Der Bildungsscheck NRW ist eine Initiative der Landesregierung, die darauf abzielt, die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu unterstützen. Durch den Bildungsscheck werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten aus EU-Mitteln finanziert.
Voraussetzungen für Bewerber/innen:
- Personen, die in NRW ansässig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung bis maximal 80.000 Euro) nachweisen können.
- Arbeitnehmer/innen und Rückkehrer/innen in den Beruf. Die Weiterbildung muss einen direkten Bezug zum individuellen beruflichen Kontext haben.
Eine persönliche Beratung in einer vorgesehenen Beratungsstelle ist für alle Interessierten am Bildungsscheck verpflichtend.
Weitere Infos unter: Bildungsscheck NRW
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unterstützt die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Durch das Förderprogramm QualiScheck können individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – jährlich mit bis zu 1.500 Euro bezuschusst werden. Der QualiScheck ist für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Was wird bezuschusst/erstattet?
- 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten, wie Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren.
- Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind.
Weitere Infos unter: QualiScheck
Können bei Ihnen im Unternehmen, aufgrund besonderer Spezialisierungen oder fehlender Ausstattung, nicht alle fachpraktischen Fertigkeiten für den Beruf des Veranstaltungstechnikers umfassend vermittelt werden? Wir ergänzen fehlende Ausbildungsinhalte sowie berufsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse Ihres Unternehmens.
Eine Förderung der fachpraktischen Unterrichtswochen ist nur für Berliner Ausbilungsbetriebe über die Verbundberatung Berlin möglich.
Die Kosten je Auszubildenden/r und Ausbildungstag entsprechen dem Höchstfördersatz pro Vollzeit-Tag von 40,00 Euro des Landes Berlin für Verbundausbildung. Wir verzichten auf die Erhebung weiterer Gebühren, um die Ausbildung der Azubis kostenneutral zu gestalten.
Weiter Infos: Verbundberatung Berlin